AGB

MATCH BÖRNER OPEN AIR Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juli 2026


1. Geltungsbereich1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Veranstalterin und den Besucherinnen und Besuchern des Match Börner Open Air (nachfolgend „Festival“).

Mit dem Erwerb eines Tickets sowie dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt jede Besucherin und jeder Besucher diese AGB sowie die ergänzende Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

1.2

Die AGB gelten unabhängig davon, ob das Ticket über den offiziellen Ticketshop, autorisierte Vorverkaufsstellen oder sonstige von der Veranstalterin zugelassene Vertriebspartner erworben wurde.

1.3

Abweichende Geschäftsbedingungen der Besucherin oder des Besuchers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Veranstalter

Veranstalterin des Match Börner Open Air ist:

Match Langenhorn
Inhaberin: Patricia Kahl

Tangstedter Landstraße 182

22415 Hamburg

E-Mail: info@match-openair.de

Internet: www.match-openair.de

Weitere Kontaktmöglichkeiten sowie das vollständige Impressum sind auf der offiziellen Website veröffentlicht.

3. Vertragsabschluss und Ticketkauf3.1

Der Erwerb eines Tickets berechtigt ausschließlich zum Besuch der auf dem Ticket bezeichneten Veranstaltung.

Ein Anspruch auf den Erwerb eines Tickets besteht nicht.

3.2

Der Kaufvertrag kommt mit erfolgreichem Abschluss des Bestellvorgangs und Annahme der Bestellung durch die Veranstalterin oder den jeweils autorisierten Ticketdienstleister zustande.

3.3

Tickets dürfen ausschließlich über den offiziellen Ticketshop oder autorisierte Vorverkaufsstellen erworben werden.

Für Tickets aus nicht autorisierten Quellen übernimmt die Veranstalterin keine Gewähr. Ein Anspruch auf Zutritt besteht in diesen Fällen nicht.

3.4

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Bestellungen insbesondere dann ganz oder teilweise zu stornieren, wenn Anhaltspunkte für einen gewerblichen Weiterverkauf, missbräuchliche Bestellungen, den Einsatz automatisierter Bestellsysteme (Bots) oder sonstige Umgehungen der Verkaufsbedingungen bestehen.

3.5

Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin ist unzulässig.

Insbesondere ist es untersagt,

  • Tickets mit Gewinnerzielungsabsicht weiterzuverkaufen,

  • Tickets über nicht autorisierte Plattformen anzubieten,

  • Tickets im Rahmen von Auktionen zu veräußern,

  • Tickets zu Werbe-, Gewinnspiel- oder Marketingzwecken ohne Zustimmung der Veranstalterin einzusetzen.

Die private Weitergabe einzelner Tickets zum ursprünglichen Kaufpreis oder zu einem geringfügig höheren Preis zur Deckung entstandener Nebenkosten bleibt hiervon unberührt.

3.6

Beschädigte, manipulierte, kopierte, gefälschte oder anderweitig missbräuchlich verwendete Tickets berechtigen nicht zum Zutritt.

Die Veranstalterin ist berechtigt, solche Tickets einzuziehen und den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern.

3.7

Jedes Ticket berechtigt ausschließlich zu einem einmaligen Zutritt.

Nach dem erstmaligen elektronischen Einlass verliert das Ticket seine Gültigkeit. Kopien, Screenshots, Ausdrucke oder sonstige Vervielfältigungen begründen keinen weiteren Zutrittsanspruch.

3.8

Der Verlust eines Tickets begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Ersatz oder Erstattung.

Über Ausnahmen entscheidet die Veranstalterin nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern der rechtmäßige Erwerb zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

4. Preise und Zahlungsbedingungen4.1

Es gelten die zum Zeitpunkt des Bestellvorgangs veröffentlichten Ticketpreise.

4.2

Zusätzlich anfallende Vorverkaufs-, Versand-, Service- oder Systemgebühren werden vor Abschluss des Kaufvorgangs gesondert ausgewiesen.

4.3

Der vollständige Kaufpreis ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.

Ein Anspruch auf Bereitstellung oder Versand des Tickets besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang.

4.4

Gerät eine Zahlung in Verzug oder wird sie rückbelastet, ist die Veranstalterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das betreffende Ticket zu sperren.

Bereits entstandene Kosten können der Käuferin oder dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

5. Rückgabe, Erstattung und Programmänderungen5.1

Beim Erwerb von Eintrittskarten für termingebundene Freizeitveranstaltungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

5.2

Eine Rückgabe oder Erstattung bereits erworbener Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Dies gilt insbesondere bei Krankheit, privaten Terminüberschneidungen, Verkehrsbehinderungen, wetterbedingten Anreiseproblemen oder sonstigen persönlichen Gründen.

5.3

Das Match Börner Open Air ist eine Live-Veranstaltung.

Änderungen des Programms, der Running Order, der Spielzeiten, der Bühnenbelegung oder des Rahmenprogramms können aus organisatorischen oder technischen Gründen jederzeit erforderlich werden und stellen keinen Mangel der Veranstaltung dar.

Der Ausfall einzelner Künstlerinnen oder Künstler oder sonstige Programmänderungen berechtigen grundsätzlich weder zur Rückgabe des Tickets noch zu Schadensersatzansprüchen.

5.4

Muss die Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt, extremer Wetterlagen, Sicherheitsgründen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse ganz oder teilweise abgesagt, unterbrochen, verlegt oder abgebrochen werden, richten sich mögliche Erstattungsansprüche ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Ein Anspruch auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten besteht nur, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dies vorsehen.

5.5

Die Veranstalterin ist berechtigt, aus Sicherheits- oder Organisationsgründen Änderungen an Ein- und Ausgängen, Besucherführungen, Fluchtwegen, Bühnenbereichen oder sonstigen Einrichtungen des Veranstaltungsgeländes vorzunehmen.

Hieraus entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz.

6. Einlass und Zutritt

6.1

Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist ausschließlich mit einem gültigen Ticket oder einer von der Veranstalterin ausgegebenen Zugangsberechtigung möglich.

Das Ticket ist während des gesamten Aufenthalts auf Verlangen des Ordnungsdienstes oder der Veranstalterin vorzuzeigen.

6.2

Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes finden Einlass- und Sicherheitskontrollen statt. Besucherinnen und Besucher erklären sich mit dem Erwerb eines Tickets damit einverstanden, dass mitgeführte Taschen, Rucksäcke, Behältnisse sowie – soweit erforderlich – Kleidung auf gefährliche oder unzulässige Gegenstände kontrolliert werden können.

Die Durchführung der Kontrollen erfolgt unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte.

6.3

Personen, die sich den Sicherheitskontrollen verweigern, kann der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden.

Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.

6.4

Der Zutritt kann insbesondere verweigert werden, wenn Besucherinnen oder Besucher

  • offensichtlich unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,

  • Waffen oder verbotene Gegenstände mitführen,

  • eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung darstellen,

  • gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die Hausordnung verstoßen,

  • den Ablauf der Veranstaltung erheblich beeinträchtigen könnten.

6.5

Die Veranstalterin behält sich vor, Besucherinnen und Besucher auch nach dem Einlass vom Veranstaltungsgelände zu verweisen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.

Dies gilt insbesondere bei erheblichen Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung oder geltendes Recht.

6.6

Ein Anspruch auf Wiedereinlass besteht nur, wenn die Veranstalterin dies organisatorisch vorgesehen hat und der Nachweis der Zugangsberechtigung erbracht werden kann.

7.Hausrecht

7.1

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände übt die Veranstalterin sowie die von ihr beauftragten Personen das Hausrecht aus.

Den Anweisungen der Veranstalterin, des Sicherheitsdienstes, der Feuerwehr, der Rettungsdienste sowie der Polizei ist jederzeit Folge zu leisten.

7.2

Die Veranstalterin ist berechtigt, Personen vom Veranstaltungsgelände zu verweisen oder ihnen den Zutritt zu verweigern, wenn

  • die Sicherheit anderer Besucherinnen und Besucher gefährdet wird,

  • strafbare Handlungen begangen oder versucht werden,

  • diskriminierende, rassistische, antisemitische, menschenverachtende, extremistische oder verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen erfolgen,

  • Symbole, Kennzeichen oder Kleidung getragen werden, die gegen geltendes Recht verstoßen oder geeignet sind, andere Besucherinnen und Besucher einzuschüchtern oder den friedlichen Veranstaltungsablauf erheblich zu beeinträchtigen,

  • Anweisungen des Personals wiederholt missachtet werden.

7.3

In den vorgenannten Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

Weitergehende zivil- oder strafrechtliche Ansprüche bleiben unberührt.

8. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

8.1

Alle Besucherinnen und Besucher sind aufgefordert, sich gegenseitig mit Respekt, Rücksicht und Fairness zu begegnen.

Das Match Börner Open Air versteht sich als Ort der Offenheit, Vielfalt und des respektvollen Miteinanders.

8.2

Nicht geduldet werden insbesondere

  • Gewalt oder Gewaltandrohungen,

  • Diskriminierungen jeglicher Art,

  • rassistische, antisemitische, sexistische, queerfeindliche oder menschenverachtende Äußerungen,

  • Belästigungen anderer Besucherinnen und Besucher,

  • mutwillige Sachbeschädigungen,

  • das Besteigen von Bühnen, Traversen, Zäunen oder technischen Einrichtungen,

  • das Werfen von Gegenständen,

  • das Entzünden offener Feuer oder pyrotechnischer Gegenstände,

  • das Betreten gesperrter Bereiche.

8.3

Jede Besucherin und jeder Besucher trägt Mitverantwortung für einen sicheren und angenehmen Festivalablauf.

Gefährliche Situationen, medizinische Notfälle oder Straftaten sollten unverzüglich dem Sicherheitspersonal oder den Rettungsdiensten gemeldet werden.

8.4

Den offiziellen Sicherheitsdurchsagen sowie Lautsprecherdurchsagen ist jederzeit Folge zu leisten.

Im Falle einer Räumung oder Evakuierung ist den Anweisungen des Personals unverzüglich nachzukommen.

9. Jugendschutz

9.1

Für den Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in ihrer jeweils gültigen Fassung.

9.2

Kinder und Jugendliche dürfen das Festival nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften besuchen.

Die Veranstalterin kann Altersnachweise verlangen.

9.3

Erziehungsbeauftragungen ("Muttizettel") werden ausschließlich anerkannt, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Die Veranstalterin behält sich vor, entsprechende Nachweise zu prüfen.

9.4

Personen, die alkoholische Getränke oder Tabakwaren entgegen den gesetzlichen Vorschriften an Minderjährige weitergeben, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.

10. Verbotene Gegenstände

Welche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden dürfen oder verboten sind, ergibt sich aus der jeweils gültigen Hausordnung.

Die Veranstalterin ist berechtigt, verbotene Gegenstände sicherzustellen oder den Zutritt bis zu deren Entfernung zu verweigern.

Ein Anspruch auf Verwahrung, Rückgabe oder Ersatz besteht nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben.

11. Foto-, Film- und Tonaufnahmen

11.1

Das Match Börner Open Air ist eine öffentliche Veranstaltung.

Während des Festivals werden durch die Veranstalterin sowie von ihr beauftragte Personen Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt.

11.2

Die Aufnahmen können insbesondere zur Berichterstattung, Dokumentation sowie zur Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen in Printmedien, auf der offiziellen Website, in sozialen Netzwerken, auf Videoplattformen sowie in sonstigen Medien veröffentlicht werden.

11.3

Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich jede Besucherin und jeder Besucher damit einverstanden, dass im Rahmen von Übersichts-, Stimmungs- oder Veranstaltungsaufnahmen Abbildungen der eigenen Person entstehen und im vorgenannten Umfang veröffentlicht werden können, soweit keine berechtigten Interessen der betroffenen Person entgegenstehen.

11.4

Besucherinnen und Besucher dürfen für private Zwecke fotografieren und filmen, sofern dadurch andere Personen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden und keine gesetzlichen Vorschriften verletzt werden.

Professionelle Film-, Ton- oder Fotoaufnahmen sowie deren gewerbliche Nutzung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Veranstalterin.

12. Wetter, Sicherheit und höhere Gewalt12.1

Das Match Börner Open Air findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.

Bitte wählen Sie Ihre Kleidung und Ausrüstung entsprechend den Wetterverhältnissen.

12.2

Bei Gewitter, Sturm, Starkregen, extremer Hitze oder sonstigen Gefahrenlagen kann die Veranstalterin einzelne Programmpunkte verschieben, unterbrechen, abbrechen oder das Veranstaltungsgelände ganz oder teilweise räumen.

Diese Maßnahmen dienen ausschließlich der Sicherheit aller Beteiligten.

12.3

Den Anweisungen der Veranstalterin, des Sicherheitsdienstes, der Feuerwehr, der Polizei sowie der Rettungsdienste ist in diesen Fällen unverzüglich Folge zu leisten.

12.4

Vorübergehende Unterbrechungen oder sicherheitsbedingte Räumungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

13. Haftung13.1

Der Besuch des Match Börner Open Air erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

13.2

Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

13.3

Für sonstige Schäden haftet die Veranstalterin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

13.4

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Kleidung, Fahrzeugen, Zelten, Campingausrüstung, Wertgegenständen oder sonstigem Eigentum der Besucherinnen und Besucher übernimmt die Veranstalterin keine Haftung, soweit diese gesetzlich ausgeschlossen werden kann.

13.5

Jede Besucherin und jeder Besucher haftet für die von ihr oder ihm verursachten Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

14. Fundsachen14.1

Während der Veranstaltung aufgefundene Gegenstände werden an der offiziellen Information oder einer von der Veranstalterin benannten Stelle gesammelt.

14.2

Nach Veranstaltungsende werden nicht abgeholte Fundsachen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften behandelt oder an das zuständige Fundbüro übergeben.

15. Datenschutz15.1

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

15.2

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Betroffenenrechten sowie zu den eingesetzten technischen Diensten sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der offiziellen Website des Match Börner Open Air zu entnehmen.

16. Schlussbestimmungen16.1

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

16.2

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

16.3

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.

16.4

Die Veranstalterin behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu aktualisieren, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht oder gesetzliche Änderungen dies erforderlich machen.

Für den jeweiligen Ticketkauf gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vielen Dank!


Das Match Börner Open Air lebt von tausenden Menschen, die jedes Jahr gemeinsam feiern, Verantwortung füreinander übernehmen und den besonderen Geist dieses Festivals mit Leben füllen.

Mit gegenseitigem Respekt, Rücksichtnahme und einem offenen Miteinander tragen wir alle dazu bei, dass das Festival für jede Besucherin und jeden Besucher ein unvergessliches Erlebnis wird.

Wir freuen uns auf Euren Besuch und wünschen Euch eine großartige Zeit beim Match Börner Open Air.







Privacy policy

OK