Match Börner Open Air
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Match Börner Open Air 2023

  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Alternative Streitbeilegung für Verbraucher


1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. VeranstalterMatch Langenhorn Inhaberin Patricia Kahl, Tangstedter Landstraße 182, 22415 Hamburg  Tel. 040/ 41623589  Email: info@match-openair.de

1.2. Geltung der AGB 

1.2.1. Das Match Börner Open Air findet auf dem ausgewiesenen OpenAirGelände im Stadtpark Norderstedt (Stormarnstraße 55 , 22844 Norderstedt) statt. Das OpenAirGelände umfasst sämtliche Flächen, zu denen nur Zutritt mit gültigem Open Air Ticket gewährt wird, dazu gehören insbesondere die Eventfläche im Stadtpark Norderstedt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten Festivalgelände.

1.2.2. Diese AGB gelten zwischen dem Inhaber einer Eintrittskarte („Besucher“) und der Veranstalterin, der Frau Patricia Kahl.(„Veranstalter“). Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht für die auf dem Ticket ausgewiesene Veranstaltung.

1.2.3. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Hausordnung an. Der Verkauf der Eintrittskarten für die Veranstaltung findet ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Käufer statt. Der Käufer erwirbt pro erworbener Eintrittskarte ein personalisiertes Besuchsrecht, das nur für denjenigen Ticketinhaber gilt, dessen Name in dem dafür vorgesehenen Feld auf der Eintrittskarte eingetragen ist.

1.3. Begriffsbestimmungen

1.3.1. Veranstaltung: Die Veranstaltung „Match Börner Open Air“ besteht aus der Gesamtheit der Programmabfolgen (Musik und Rahmenprogramm) im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Match Börner Open Air“ sowie die unmittelbar zu dieser Veranstaltung vom Veranstalter getroffenen Vorkehrungen zur Anreise, zum Aufenthalt und zur Abreise der Besucher zur Veranstaltung.

1.3.2. Veranstaltungsgelände: Das Veranstaltungsgelände umfasst sämtliche Flächen zu denen nur Zutritt mit gültigem OpenAirTicket oder einer sonstigen Zutrittsberechtigung des Veranstalters gewährt wird, dazu gehören insbesondere die Eventfläche im Stadtpark Norderstedt.

1.4. Tickets; Weiterverkaufsverbot; Vertragsstrafe

1.4.1. Tickets sind ausschließlich über den vom Veranstalter eingerichteten Online Shop unter www.match-openair.de/tickets und ausgewählten Vorverkaufstellen zu erwerben. Es gelten für den Erwerb die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des MBOA.


Jeder Kunde darf maximal zehn (10) Tickets erwerben. Sollte die Anzahl der von einem Kunden georderten Tickets zehn (10) überschreiten, behält der Veranstalter sich vor, die über diese Beschränkungen hinausgehenden Bestellungen durch den Ticketanbieter stornieren zu lassen. Nach der Entwertung durch den Veranstalter oder ein von dem Veranstalter beauftragtes Unternehmen, ist eine Übertragung nicht mehr zulässig.

1.4.2. Alle Tickets werden personalisiert, der Besucher erhält ein personalisiertes Besuchsrecht. Der Zutritt wird nur mit einem gültigen, mit einem Namen versehen Ticket und Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis gestattet.

1.4.3. Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten bei einem berechtigten Interesse grundsätzlich zu, es sei denn: 1.4.5. gegen den Dritten besteht ein Hausverbot

1.4.6. das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis, zzgl. etwaiger Gebühren, angeboten als für den Nennpreis der Eintrittskarte.

1.4.7.  es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf. 

1.4.8. der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. Ebay, etc.).

1.4.9. die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen

1.4.10. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.

1.4.11. Der Erwerber einer Eintrittskarte verpflichtet sich, bei Veräußerung (einschließlich der entgeltfreien Weitergabe) des Besuchsrechts oder von Tickets ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese AGB, insbesondere auf die Weitergabebeschränkungen dieser Ziffer und die Geltung dieser AGB hinzuweisen und diese als Vertragsbestandteil zu vereinbaren.

1.4.12. Jeder Besucher, der Eintrittskarten unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvoraussetzungen anbietet oder weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe je vertragswidrig angebotener Eintrittskarte bzw. angebotenem Besuchsrecht, die nach billigem Ermessen vom Veranstalter festgelegt wird. Die Höhe der Vertragsstrafe, die höchstens 2000,00 EUR betragen darf, kann der Besucher gerichtlich auf Angemessenheit überprüfen lassen. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, das Besuchsrecht zu entziehen, bzw. die Eintrittskarte einzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn die Eintrittskarte von einem Dritten gutgläubig erworben wurde.

 1.5. Anreise;

1.5.1. Der Veranstalter informiert rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung ausführlich über Anreise und etwaigen Ausweichmöglichkeiten. Generell ist die Besucher-, Park- und StVO einzuhalten.

1.6. Einlass; Einlasskontrolle

1.6.1. Der Zutritt zum OpenAirGelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem OpenAirBändchen möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen, die an der Bandausgabe gegen das OpenAirBändchen eingetauscht werden muss. Besuchern, die das OpenAirGelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes OpenAirBändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene OpenAirBändchen verlieren ihre Gültigkeit und werden entwertet. 

1.6.2. Beim Zutritt zum OpenAirGelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden (z.B. Taschenkontrollen). Der Ordnungsdienst ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Geländes eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

1.6.3. Auf dem gesamten Eventgelände, vgl. Nr. 3 dieser AGB, gilt ein Taschenverbot. Dazu gehören sämtliche mitgebrachte Taschen, Rucksäcke und ähnliche Behältnisse. Ausgenommen von diesem Taschenverbot sindTaschen bis zu einer maximalen Größe von 31cm x 21cm x 6cm.

1.6.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum OpenAirGelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 8, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren Eintrittskarte und OpenAirBändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

1.6.5. Vor den Bühnen sowie im gesamten Bereich des Geländes, ist ausreichend Platz für alle Besucher der Veranstaltung. Den Weisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten.

1.7. Verbotene Gegenstände

1.7.1. Auf dem gesamten OpenAirGelände sind verboten;

1.7.2. Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), sogenannte Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Drohnen, Shirts von Bands mit verfassungsfeindlichem und verbotenem Hintergrund sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.

1.7.3. ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.

1.7.4. Auf dem OpenAirGelände sind aus Gefährdungsgesichtspunkten zudem nicht erlaubt: jegliche Form von Glasbehältern (auch Parfümflaschen), Camelbags, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Trinkhörner, Dosen (auch Haarspray, Deo etc.), CS-Gas, Pfefferspray, Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder und Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse.

1.7.5. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

1.8. Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen

1.8.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem OpenAirGelände gilt die Haus- bzw. OpenAirGeländeordnung sowie die Besucherordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Besuchern ist es untersagt, auf dem OpenAirGelände: 

1.8.2. verbotene Gegenstände (Ziff. 7) mitzuführen,

1.8.3. körperliche sowie psychische Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben, 

1.8.4. Gegenstände insbesondere Bierbecher auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,

1.8.5. die “Wall of Death“ oder den „Circle Pit“ auszuüben, 

1.8.6. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,

1.8.7. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,

1.8.8. gewerbliches Pfandsammeln zu betreiben.

1.8.9. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, einer Gewerkschaft oder Partei, eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z.B. auf Büchern, Flugblättern, Bannern, Schildern, elektronischen Geräten, etc.) sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten OpenAirGelände grundsätzlich untersagt.

1.8.10. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern.

1.8.11. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.

1.8.12. Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom OpenAirGelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht oder versucht ein Besucher auf dem Match Börner Open Air eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort  und ohne Vorwarnung von dem OpenAirGelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

1.8.13. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verlieren die Eintrittskarte und das OpenAirBändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

1.8.14. Vor der Bühnen des OpenAirGeländes ist ausreichend Platz für alle Besucher des Match Börner Open Airs. Es versteht sich aber von selbst, dass die räumliche Kapazität vor allen übrigen Bereichen begrenzt ist und der Veranstalter den Zugang zu bestimmten Bereichen sperren kann, wenn die Kapazität erschöpft ist. Rechtzeitiges Erscheinen wird daher dringend empfohlen. Den Weisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten.

1.9.  Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen

1.9.1. Wird das Match Börner Open Air abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr, ausgenommen hiervon sind alle Arten der MATCH BÖRNER OPEN AIR "KULTURRETTER"-Tickets, da diese ausdrücklich mit dem Verzicht auf Rückerstattung bei "coronabedingter" Absage erworben wurden.

1.9.2. Das Match Börner Open Air wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Match Börner Open Air sofort abgebrochen oder zeitweise unterbrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des Match Börner Open Air aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

1.9.3. Aufgrund des Covid 19-Virus ist unsicher, ob Veranstaltungen im Jahr 2021 stattfinden können. Im Fall der Absage der Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen des Covid 19-Virus gelten die vorstehenden Ziffern 1.9.1 und 1.9.4. Sie gelten entsprechend, wenn der Veranstalter aufgrund des Covid 19-Virus nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass ein Open Air abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der am Open Air Beteiligten oder der Besucher, aufgrund von Einreisebeschränkungen der am Open Air Beteiligten oder der Besucher oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann.

1.09.5. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Programmpunkte, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des Match Börner Open Airs gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf www.match-openair.de bekannt geben.

 1.10. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

1.10.1. Dem Besucher ist bewusst, dass beim Match Börner Open Air, insbesondere vor den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung und Lautstärkebegrenzung dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist. 

 1.11. Jugendschutz - Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der

Öffentlichkeit.

1.11.1. Kinder und Jugendliche unter 6 Jahren haben keinen Zutritt auf das Eventgelände. Kinder und Jugendliche im Alter bis 16 dürfen das Eventgelände in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person betreten. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). 

1.11.2. Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren, d.h. unter 18 Jahren dürfen sich nach 24.00 Uhr nicht auf dem Open Air Gelände aufhalten. Entsprechende Einschränkungen bestehen für alle Kinder und Jugendlichen.

1.11.3. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

 1.12. Haftungsbeschränkung

1.12.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

1.12.2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.

1.12.3. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen.

1.12.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

 1.13. Recht am eigenen Bild

1.13.1. Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Match Börner Open Airs, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO werden eingehalten.  Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

 1.14. Anwendbares Recht; Sonstiges

1.14.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

1.14.2. Es gelten unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung, der Veranstalter behält sich vor Änderungen vorzunehmen. Diese Änderungen werden nur in solchen nachbezeichneten besonderen Fällen vorgenommen. Zu diesen Fällen gehören insbesondere Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie veränderte Vorgaben der örtlich zuständigen Behörden. Derartige Änderungen kann widersprochen werden. Ein Widerspruch muss fristgerecht binnen einer Frist von einem Monat schriftlich beim Veranstalter eingehen.

1.14.3. Wer diese AGB kopiert und auf einer nicht vom Match Börner Open Air autorisierten Website veröffentlicht, verpflichtet sich, dem Match Langenhorn ohne Aufforderung kostenlos 100 Fässer á 50 Liter Markenbier zu liefern.

1.15. Hausrecht

1.15.1. Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem gesamten OpenAirGelände aus. Er kann dieses Recht auf Dritte übertragen. Anweisungen des Ordnungs- und Verkehrsdienstpersonals ist Folge zu leisten.

1.15.2. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters.

1.15.3. Bei Zuwiderhandlung gegen die Besucherordnung oder wenn ein Verstoß gegen die Besucherordnung bevorsteht, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Eintrittskarte, das OpenAirbändchen oder sonstige Zutrittsberechtigungen verlieren ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Der Veranstalter behält sich Schadensersatzansprüche gegen Jedermann vor, der schuldhaft auf dem OpenAirGelände einen Schaden verursacht. Begeht ein Besucher auf dem OpenAirGelände eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches (insbesondere aber nicht abschließend: Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung, Betrug, Verletzung der Markenrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte des Veranstalters etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem OpenAirGelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

1.15.4. Den Weisungen des Ordnungspersonal ist unbedingt Folge zu leisten.

 1.16. Zugang / Fahrzeuge / Personenkontrollen

1.16.1. Der Zugang und Aufenthalt auf dem OpenAirGelände ist nur mit gültiger und nicht entwerteter Eintrittskarte bzw. Zugangsberechtigung oder mit entwerteter Eintrittskarte bzw. Zugangsberechtigung und gültigem, unversehrtem Original OpenAirBand erlaubt. Die Zugangslegitimationen sind unaufgefordert vorzuweisen.

1.16.2. Das Ordnungspersonal ist ermächtigt Personen und Gepäckstücke auf verbotene Gegenstände zu überprüfen. Wird die Kontrolle verweigert oder werden verbotene Gegenstände mitgeführt, wird der Zutritt zum Gelände verwehrt bzw. droht der Platzverweis.

 1.17. Allgemeine Verhaltensregeln / Verbotene Gegenstände

1.17.1. Grundsätzlich gilt, dass sich jeder Besucher so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.  Körperliche und psychische Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Personen ist verboten. Es ist untersagt, Gegenstände auf andere Besucher oder Zelte zu werfen, außerhalb der Toiletten zu urinieren oder seine Notdurft zu verrichten, Sachen zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen.

1.17.2. Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), sogenannte Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Megaphone, Drohnen, Shirts (von Bands) mit rechtsradikalem Hintergrund, Brennholz, Sperrmüll (alte Sofas, Sessel, Baumaterial, Holz etc.) sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art (zusammen "Verbotene Gegenstände") dürfen nicht auf das Gelände gebracht oder dort verwendet werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung oder Genehmigung des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, Verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

1.17.3. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung oder Genehmigung des Veranstalters darf niemand Foto-, Film-, Videokameras, Drohnen oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen, auf das OpenAirGelände bringen oder dort nutzen. Der Einsatz von Drohnen ist grundsätzlich untersagt. Untersagt ist auch die Herstellung von Bild-, BildTon- bzw. Tonaufnahmen mit gebräuchlichem Equipment (Handykamera, GoPro etc.) soweit die Aufnahmen nicht ausschließlich privaten nicht gewerblichen Zwecken dienen.

1.17.4. Es ist untersagt, ohne schriftliche Zustimmung oder Genehmigung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, einer Gewerkschaft oder Partei, eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z. B. auf Flugblättern, Bannern, Schildern  etc.) sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten OpenAirGelände grundsätzlich untersagt.

1.18. Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege

Die Verkehrs-, Flucht- und Rettungs-/Brandschutzwege sind durch Absperrband gekennzeichnet – es darf auf diesen nicht geparkt werden. Bei Zuwiderhandlung wird kostenpflichtig geräumt oder abgeschleppt.

1.19. Wetter

Das OpenAirGelände ist den Wetterverhältnissen ausgesetzt. Die Besucher sind verpflichtet sich regelmäßig selbst über den Wetterverlauf und insbesondere das Herannahen kurzfristiger Wetterereignisse (Gewitter, Hagel, Sturm etc.) zu informieren.

1.20. Rechte am eigenen Bild / Einwilligung

Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien des Veranstalters zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht abschließend zur Berichterstattung in allen eigenen Medien, eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Match Börner Open Airs. Diese Daten können zur journalistischen Auswertung genutzt werden.

1.21. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen, ausgenommen davon sind Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

1.2.2 Sicherheitshinweise

Die Besucher sind verpflichtet die Sicherheitshinweise des Veranstalters zu beachten.


2. Alternative Streitbeilegung für Verbraucher

2.1. Sofern der Käufer, der Verbraucher ist und das Ticket online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass die Europäische Kommission ab dem  15.02.2016 hier: ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm w&lng=DE eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt. Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet: headquater@wacken.com

2.2. Sofern der Besucher das Ticket nicht online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass er nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

2.3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Ticket zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

Hamburg Langenhorn, 09.11.2020


Aktualisiert 17.06.2023